Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Mit der Gründung des Deutschen Reiches und der Einführung der Reichspost auf den 01.01.1875 galten erstmals einheitliche Postgebühren in Deutschland, dies mit Ausnahme der Länder Bayern und Württemberg, die ihre Posthoheit nach der Reichsgründung noch behielten. Dies gilt auch für alle angebotenen Sonderdienste der Post, somit auch für die Eilzustellung von Briefsendungen. Die Zuschläge für Eilzustellungen betrugen in der Zeit