Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Nachtrag zu den Porti 1850/51 Doppeltes Lokalporto
Für das Lokalporto, wie auch für die Drucksachenporti galt die Regelung, dass das einfache Gewicht bis 2 Loth (= l Unze oder ca. 31 Gramm) galt. Aus diesem Grunde sind Briefe aus der zweiten Gewichtsstufe (im Normalfall wäre dies bereits die fünfte Gewichtsstufe gewesen) äusserst selten.