Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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V. Postvertrag zwischen Österreich und den Schweiz. Kantonen 1847 (Fortsetzung)
Sehen wir uns nun den Abschnitt II näher an, so können wir dort zunächst das grundlegende Gemeinschaftsporto nachlesen, welches mit 6 Kreuzern CM (Wiener Währung) für Briefe festgelegt worden war, die zwischen Postorten bis maximal 10 Meilen Entfernung gewechselt wurden, beziehungsweise mit 12 Kreuzern CM für Postwege über 10 Meilen Entfe