Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Am 8. Juli 1851 erhielt das BriefDistributions-Büro Bern von der Kreispostdirektion folgendes Schreiben:
«Damit bei sich eingehenden Reclamationen sogleich gesehen werden kann, von welchem Briefträger die Quittung vertragen worden ist, sollen vor der Übergabe oder Zustellung an die Briefträger sämtliche Quittungen bezeichnet werden, und zwar folgendermassen:
Für den Briefträger des rothen Stadtbezirks mit