Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Obwohl alle nachfolgend abgebildeten Briefe der 1. Gewichtsstufe zuzuordnen sind, musste der Empfänger in Dornbirn jeweils eine unterschiedlich hohe Portobelastung übernehmen. Die Niederlande behandelten die Briefe nach dem Vertrag Niederlande - Preussen vom 30. Juli 1817. Nach Art. XIV waren Briefe nach Österreich bis Coblenz zu frankieren. Deshalb wurde für jeden einfachen Brief mit dem Leitweg über Arnheim, zusätzlich z