Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Übergangsfrankaturen sind Ganzstücke aus dem Dezember 1923 und auch aus den folgenden Monaten, deren Porto aus Briefmarken der alten und der neuen WährunRen kombiniert sind. Das Porto muss daher Rentenpfennig- und Inflationsmarken aufweisen, zudem darf das Porto nicht allein mit Briefmarken von einer der beiden Währungen erreicht werden.
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