NIEDERLANDE - VORARLBERG: Korrespondenz zwischen 1842 und 1846
Obwohl alle nachfolgend abgebildeten Briefe der 1. Gewichtsstufe zuzuordnen sind, musste der Empfänger in Dornbirn jeweils eine unterschiedlich hohe Portobelastung übernehmen. Die Niederlande behandelten die Briefe nach dem Vertrag Niederlande - Preussen vom 30. Juli 1817. Nach Art. XIV waren Briefe nach Österreich bis Coblenz zu frankieren. Deshalb wurde für jeden einfachen Brief mit dem Leitweg über Arnheim, zusätzlich zum Porto bis zur niederländischen Grenze (Amsterdam = 20 Cent, Rotterdam = 25 Cent) eine Gebühr von 25 Cent erhoben. Vom bezahlten Franco von 45 bzw. 50 Cent erhielt Preussen für seinen Transit jeweils 4 Silbergroschen. Obwohl ab 1.10.1837 die Post zwischen Preussen und Österreich direkt ausgetauscht wurde, gingen Briefe nach Vorarlberg weiterhin im offenen Transit durch Bayern. (Preussisches Circular vom 11. September 1837). Über Arnheim, Emmerich, Coblenz und Aschaffenburg gelangte der folgende Teilfrankobrief vom 29.3.1842 (Abb. 1) nach Augsburg. Dort nahm Bayern für seinen Transit 12 kr. rhein. in Auslage. Nach § 17 i.V.m. der Transitporto-Tabelle (Lit. G), Postvertrag Bayern - Preussen vom 30.11. 1834, vergütete Bayern an Preussen für die Beförderung von Coblenz bis Aschaffenburg 6 kr. = l 3/4 Sgr.Obwohl Bayern lt. Vertrag mit Österreich von 1819 nur 12 kr. C.M. zustanden, belastete Österreich den Empfänger mit 14 kr. C.M. (Dekret v. 21.5.1819, siehe POSTGESCHICHTE, Nr. 99, S. 34). Zuzüglich des österreichischen Inlandportos von 2 kr. C.M. (1. Entfernungsstufe bis einschl. 3 Poststationen, Regulativ vom 1.6.1817) musste der Empfänger schliesslich 16 kr. C.M. entrichten.
Während die Portobelastung auf dem obigen Brief mit 26 kr. C.M. ausgewiesen war liegt sie bei dem folgenden Teilfrankobrief vom 16.2.1843 (Abb. 2) bei 20 kr. C.M.
Der Laufweg und die Taxierung bis zur bayerisch-österreichischen Grenze waren völlig identisch, lediglich der Transit von Coblenz bis Aschaffenburg wurde von Preussen mit l 3/4 Sgr. (= 6 kr.) separat angeschrieben. Den Mehrbetrag von 4 kr. C.M. hatte der Empfänger dem am 1.8. 1842 in Kraft getretenen neuen österreichischen Postregulativ zu verdanken, das nur noch 2 Portostufen kannte, nämlich bis 10 Meilen (6 Kr. C.M.) und über 10 Meilen (12 Kr. C.M.). Da Dornbirn innerhalb der l. Entfernungsstufe lag, kamen zum österreichischen Transitporto für einlangende Auslandsbriefe von 14 kr. C.M. noch 6 kr. C.M. Inlandsporto hinzu. Die neue Taxordnung, die an Stelle der durchlaufenen Poststationen Entfernungen in Meilen zur Tarifbasis nahm, verteuerte somit Briefe im Nahbereich. Mit dem Postvertrag zwischen Österreich und Preussen vom 3.1.1844 verbilligte sich das Porto nach Dornbirn wieder um 2 kr. C.M. auf 18 kr. C.M.
Bis zum preussischen Austrittspunkt änderte sich auch bei diesem Brief vom 5.5.1846 nichts. Der Absender bezahlte bis dorthin 50 Cent und Preussen erhielt hiervon 4 Sgr. In diesem Vertrag von 1844 wurde ein direkter Paketschluss Cöln - Bregenz eingeführt. Damit konnten auch Briefe nach Vorarlberg im stillen Transit durch Bayern befördert werden. Ein bayerischer Taxansatz ist daher im Gegensatz zu den anderen Briefen nicht vorhanden. Österreich vergütete für die auf preussische Rechnung durchgeführte Spedition 12 kr. C.M. (Art. XVI, Abschnitt B, Ziffer 3). Preussen seinerseits musste hieraus die Transitvergütungen an Thurn u. Taxis und Bayern begleichen. Zuzüglich des unveränderten Inlandsportos von 6 kr. C.M. errechnete sich eine Gesamtportobelastung von 18 kr. C.M.