Gedanken über Stempelformen
1848 wurde der heutige Bundesstaat Schweiz gegründet und eine einheitliche Postverwaltung eingeführt. Vorher war die Postregie kantonales Recht, das von den einzelnen Kantonen unterschiedlich gehandhabt wurde. So betrieben z.B. nach 1803 die Kantone Basel, St. Gallen, Aargau, Waadt den Postdienst in eigener Regie. Unterwaiden, Uri, Genf, Zug, Schwyz usw. verpachteten ihre Rechte. Um diese Pacht stritten sich vor allem die beiden «Grossen» im schweizerischen Postwesen, die Postadministration Zürich und die Fischer Post von Bern. Einige Spuren von diesem steten «Kampf» um Post- und Durchgangsrechte blieben uns auch bei den Stempelformen hinterlassen. Hier einige Beispiele:
1. 1805 hatte Zürich Postrechte in den Kantonen Glarus, Graubünden, Zug, Uri, Schwyz, Thurgau und Tessin.

2. Gegen 1810 gelang es der Fischer Post, den Einfluss an der Gotthard Route zu verstärken, dank Postverträgen mit Unterwaiden und Zürich.
3. 1841 verlor der Kanton Zürich die Postrechte im Kanton Schwyz und damit auch den Zugang zum Vierwaldstättersee. Als Berater des Kantons Unterwaiden durfte er diesen Mangel durch die Eröffnung eines Postbüros in Beckenried teilweise wettmachen.

4.Dank dem Einfluss von Basel in Luzern und von Luzern im Tessin gleichen sich die grossen Zweikreisstempel dieser Kantone. Die Stempel wurden vom Postdirektor von Basel in Frankreich bestellt.
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