A propos Altschweiz: Frankatur-Zeichen....

oder Stempeloblaten ... werden auf der Rückseite benetzt und auf die Adresse des Briefes aufgedruckt, jedoch so, dass die Schrift dadurch nicht verdeckt wird». Dies Hess die kantonale Postverwaltung von Zürich am 25. Februar 1843 in der NZZ publizieren.
Etwas später, aber immer noch anno 1843, schrieb die kantonale Postverwaltung von Genf auf der Bogenaufschrift der sog. Doppelgenf vor: «LesEcussons doivent etre coupes et colles sur l'adresse des lettres qu'on veut affranchir». Der Genfer Philantrop Charles Hentsch (1790-1854) präzisierte im Genfer «Föderal» vom 20. Juni 1845: «.. les timbres economiques .. apposer ä l'angle de l'adresse et non sur le cachet ..» (Abele, Postzeitschrift 1943, S. 88), also adresseitig in «der» Ecke aufdrücken und nicht rückseitig auf die VerschlussOblate.
Und nochmals 2 Jahre später, am 30. Juni 1845 veröffentlichte die kantonale Postverwaltung von Basel im «Allgemeinen Intelligenzblatt der Stadt Basel»: «Das Ankleben geschieht vermittels einfacher Benetzung der (Franco) zettelchen auf der Rückseite und Andrücken derselben auf der Adresseite des Briefes links oben» (Abele SBZ 1945/6-7). Wohl lässt sich für Basel eine bestimmte Vorschrifts-Disziplin festhalten. Für Genf macht sich eine Vorliebe für die obere linke Ecke ebenfalls merkbar. In Zürich kann eine gewisse Gewohnheit für die untere linke Ecke beobachtet werden, wobei hie und da der handschriftliche Vermerk des Absenders mit «frei» oder «franco» als Pleonasmus mit Marke überklebt wurde. Von Regeln kann man jedoch weder in Zürich, Genf noch Basel sprechen: Allzu viele Ausnahmen. Waren vielleicht in Basel die Linkshänder beim Abstempeln der Marken in der Mehrzahl?