Eigentlich eine höchst unanständige Frankatur...

Während Jahrhunderten war es beim Briefverkehr üblich, das Porto erst beim Empfanger zu erheben. «Ja, es galt sogar als unhöflich, einen Brief zu frankieren, weil es der Vermutung Raum gab, der Empfänger könne das Porto nicht bezahlen.» (1) Solche Aussagen finden sich in allen Schriften, die sich mit der Einführung der Briefmarke oder der Entwicklung der Postgebühren befassen. Natürlich hatte die Abneigung gegen die Vorausfrankierung noch handfestere Gründe: (2)
* Das Transportrisiko und damit die Wahrscheinlichkeit des Verlustes der Sendung waren in früheren Zeiten erheblich. Eine solch unsichere Dienstleistung wollte man deshalb nicht schon zum voraus entschädigen.
* Sicher war auch die nachträgliche Bezahlung der beste Anreiz für eine rasche und zuverlässige Beförderung
* Auch der Postunternehmer selbst erachtete eine Entgeltung erst nach geleisteter Arbeit als vollkommen in Ordnung.

Gründe der Vorausfrankierung
Dass sich trotz dieser sicher zutreffenden Erwägungen die Vorausfrankierung durchzusetzen vermochte, hatte wiederum seine guten Gründe. Für den Postbetrieb brachte dieses Zahlungssystem bedeutende Vorteile:
* einfaches und schnelles Inkasso der Posttaxen
* unkomplizierte Briefzustellung
* Verhinderung der Nicht-Einlösung durch den Empfänger, der die Information bereits durch Geheimzeichen bei der Adresse erkannt hatte und durch die Nicht-Annahme des Briefes die Post um ihren verdienten Lohn prellte. (3)
* Verunmöglichung von Unterschlagungen durch die mit dem Inkasso beauftragten Briefträger
Diese Rationalisierungseffekte, Kostensenkungen und Ertragssteigerungen sollten schliesslich eine Herabsetzung der Beförderungsgebühren erlauben und damit zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der offiziellen Post gegenüber der zahlreichen, nichtkonzessionierten Konkurrenz von Privatleuten führen. (4)
Solche Kostenüberlegungen wurden natürlich auch von der Kundschaft lebhaft begrüsst. Darüber hinaus kam man von der ursprünglichen Anstandsregel des Nichtfrankierens ab und sah in der Frankierung von Sendungen eine moralische Verpflichtung. Solch ein Verhalten wäre «ein gerechtes Entgegenkommen gegenüber allen Briefempfängern; denn man schreibe doch weit mehr Briefe in seinem eigenen Interesse oder zu seinem persönlichen Vergnügen, als zum Nutzen des Empfängers.» (5) «Höflich ist, wer vorfrankiert» lautete die neue Devise. (6)

Nur nichts überstürzen!
Solange der Postkunde jedoch von den Vorteilen des Frankierens nicht finanziell profitieren konnte, zeigte er sich gegenüber diesem neuen Anstandskodex eher skeptisch. Dies beweist auf der einen Seite der grosse Erfolg der Vorfrankierung in England, wo die Gebühren bis zu 80% gesenkt wurden. (7) In Ländern andererseits, wo solche finanziellen Anreize fehlten, setzte sich die Briefmarke nur schwer durch. (8)

Erste Zweifel
Kehren wir zurück zur anfänglichen Aussage, dass es sich nicht schickte, Briefe zu frankieren. Diese weitverbreitete Meinung war mir schon immer suspekt. Werden da nicht geldwerte Vorteile mit philantropischem Altruismus kaschiert? Entsprechen solche schöngeistigen Überlegungen nicht unserem längst überkommenen Bild von «der guten alten Zeit» des letzten Jahrhunderts? Immerhin muss man sich bewusst sein, dass die Beförderungstaxe der Post zu dieser Zeit noch schnell einem ganzen Taglohn entsprach. (9)

Belege
Meine Zweifel werden auch durch frühe Frankaturbelege aus der Zeit der Kantonalmarken bestätigt. Handelt es sich hier doch sehr oft um Angebotsschreiben von Warengrosshändlern (Importeuren) und Banken. Diese Kaufleute werden ihre Dienstleistungen doch nur solventen Kunden angeboten haben. Warum also eine Vorfrankierung, welche ja die Kreditwürdigkeit des Kunden anzweifelte?
Ein interessanter Beleg zur Abklärung dieser Frage stellt der abgebildete Brief dar (Abb. 1):
Das 10-Rappen-Porto dieses Faltbriefes entspricht der Taxe für den 2. Briefkreis (bis 48 km Distanz) bis zu einem Gewicht von 7,5 Gramm ('/2 Lot). Wozu jedoch der doppelte Abschlag des Fingerhutstempels von Sins? Hatte der Postbeamte zuerst das Datum falsch eingestellt, dies erst nach erfolgter Abstempelung bemerkt, das fehlerhafte Datum mit dem Rötelstift gestrichen und mit einem zweiten Abschlag durch das richtige ersetzt?
Diese Vermutung wird durch die Rückseite des Briefes widerlegt, da sich hier auch zwei Ankunftsstempel von Bremgarten finden (8. JAN 55 und 29. JAN 55). Also handelt es sich um einen doppelt verwendeten Brief!
Der Briefinhalt schafft endgültig Klarheit:
* Am «8. Jenner 1854» (10) stellte Herr Sutter vom Restaurant Einhorn in Sins dem Postpferdhalter Keller in Bremgarten Rechnung über Fr. 82.80. Diese Nota betraf die Verköstigung des Postillions für das letzte Quartal 1854, «total 92 Mittagessen mit Wein».

Abb. l: 23 Aa auf Brief von Sins nach Bremgarten, entwertet mit blauer eidgenössischer Raute, Nebenstempel Sins (Gr. 104 III Type 8) ebenfalls in blau

Abb. 2: Mit K) Rappen austaxierter Brief von Sins nach Bremgarten. Die erste Verwendung des Briefes als Rechnung erfolgte also unfranco. Für die -weite Verwendung ah frankierte Quittung wurde die Marke exakt über die handschriftliche Taxierung geklebt und der erste Datumstempel durchgestrichen.

* Am «29. Jenner 1855» bescheinigte Gastwirt Sutter, den nämlichen Betrag «mit bestem Dank empfangen zu haben» (= Quittung).
Warum lässt sich jedoch diese Doppelverwendung auf der Briefvorderseite nicht erkennen? Das Ablösen der Marke bringt des Rätsels Lösung (Abb. 2):

Schlussfolgerungen
Bezüglich der Frankierungsusanzen lässt unser Beleg die folgenden Schlüsse zu:
* Die Rechnungstellung erfolgte unfranco. Die Postgebühr übernahm der Schuldner gleichsam als Kreditkosten.
* Die Zustellung der Zahlungsquittung ging auf Kosten des Gläubigers. Dieser Grundsatz wird auch heute noch aus dem Anspruch des zahlenden Schuldners auf eine Quittung abgeleitet.
Unser Brief ist ein schöner Beleg für die streng kaufmännische Handhabung der Brieffrankierung zur Strubelzeit. Wurde damals also nach rein ökonomischen Kriterien frankiert, und die vorgetragenen Höflichkeitsüberlegungen sind nur eine Legende aus der «guten alten Zeit»? Soweit darf man wohl kaum gehen. Meines Erachtens haben beide Erklärungen ihre Berechtigung: (11) Die Gebührenverteilung im geschäftlichen Verkehr wird sich meist nach kaufmännischen Grundsätzen abgewickelt haben, während der private Briefwechsel durch die bekannten Anstandsregeln bestimmt wurde, wobei in der Schweiz die «Höflichkeit des Nichtfrankierens» etwas länger dauerte als im Ausland, da ja bei uns erst das neue Taxgesetz vom 1. Juli 1862 den pekuniären Anreiz zur «neuen Höflichkeit» schuf.

(1) Generaldirektion PTT. 100 Jahre Schweizerische Postmarken 1843-1943, Bern 1943, Seite 10
(2) vgl. Frank Arnau. Lexikon der Philatelie, Lingen Verlag Köln, Seite 11 f
(3) Daran knüpft ja die Legende von der Entstehung der Briefmarke an. vgl. Traugott Haefeli-Meylan, Die Entstehung der Briefmarke, Mondo Verlag, Seite 5
(4) vgl. Traugott Haefeli-Meylan, a.a.O., Seite 30
(5) Aussagen von Professor de Candolle im Grossen Rat von Genf, zitiert von Josua Bühler, Altschweiz - was nicht im Katalog steht, Bern 1968, Seite 12 f
(6) vgl. Curt Nicolaus Fernau. Briefmarken, 2. Auflage. Neuchätel 1967, Seite 14 f 
(7) vgl. Traugott Haefeli-Meylan, a.a.O., Seite 135 
(8) Diese Erfahrung mussten auch die Kantone Zürich, Genfund Basel machen, vgl. Josua Bühler. a.a.O., Seite 10 f Die Schweizerische Post sah sich anlässlich der Tarifänderung vom l. Juli 1862 ebenfalls genötigt, vorfrankierte Sendungen zu begünstigen. vgl. Spezialsammler-Vereinigung, über Frankaturen der «Sitzenden Helvetia gezähnt», Bern 1974. Seite 33 f 
(9) vgl. Traugott Haefeli-Meylan, a.a.O., Seite 29 f 
(10) Wie tröstlich für mich! Habe auch ich doch bei jedem Jahreswechsel meine liebe Mühe mit der neuen Jahreszahl.
 (11 ) Diese Unterscheidung zwischen privatem und kaufmännischem Verkehr war bereits im 19. Jahrhundert üblich. So schufen sich all unsere Nachbarstaaten neben dem bürgerlichen Gesetzbuch (code civile) noch das Handelsgesetzbuch (code de commerce).