Indien - Bayern 1851
Durch die Freundlichkeit des Archivars Dr. Heydenreuther war es möglich, einen Blick in die Korrespondenzen der Akademie der Wissenschaften in München zu werfen. Dort fand sich in Band 70 S. 154 ein interessanter Brief aus dem Jahr 1851 von Calcutta (Indien) nach Bayern. Er trägt rückseitig den Kastenstempel:
STEAM POSTAGE 8 (Annas)
INLAND Do 7 (Annas)
TOTAL 15 (Annas)
gebühren standen für den Versand auf dem 1185 Meilen Landweg nach Bombay. (7 Annas = l Gewichtsstufe für 1000 bis 1200 Meilen). Von Bombay ging der Brief am 25. 5. 1851 mit ACKBAR, dem Packet Steamer, nach Aden (Ankunft am 5.6.) und von da am 6.6. bis Suez (Ankunft am 14. 6.) An Gebühr für den Seeweg wurden die 8 Annas STEAM POSTAGE = l Shilling (englisch) als Weiterfranko mit „S l/-" vorderseitig in roter Tinte vermerkt, da die Vorausbezahlung der Gebühren nur bis Alexandrien möglich war. (Roter Stempel INDIA PAID) Die indischen Postgebühren richteten sich nach dem Post Office Act. No. XVII vom 24. 07. 1837, gültig ab 1. Oktober 1837. Die hier angesetzte STEAMER POSTAGE von 8 Annas galt ab l .3.1844 per ½ Oz.
Vom Absender war der Weg über Triest vorgeschrieben, wo der Brief am 30. 6. ankam. Der vorderseitige österreichische Stempel (schwarz) von Alexandrien legt die Vermutung nahe, dass der Brief bereits in Alexandrien vom österreichischen Lloyd übernommen wurde (18. 6.) An Alternativen standen der englische Postdampfer MEDUSA Richtung Malta (Abgang am 18. 6.) und die französische EGYPTUS (Abgang am 19. 6.) nach Malta zur Verfügung. Doch die folgende Überlegung zur Gebührenberechnung lässt wohl nur die Versendung mit dem österreichischen Lloyd zu. Von Alexandrien nach Triest sind 9 kr. C.M. und für die Strecke von Triest bis München (Ankunft 4. Juli 1851) das Postvereinsporto von 9 kr. C.M. angesetzt. Da beide Gebührenansätze in Bayern keine Umrechnung in kr. rheinisch nach der tatsächlichen Währungsparität erfuhren, wurden sie wohl nach dem Vereinsgrundsatz, dass kr. C.M. gleich kr. rheinisch zu rechnen sind, behandelt. Bei der Versendung mit einem englischen oder französischen Schiff wären Gebühren angefallen, die jedenfalls einer Umrechnung bedurft hätten.