Stempelkataloge

Die Katalogisierung von Stempeln gehört neben der Briefmarkenkunde zu den bevorzugten Betätigungsfeldern philatelistischer Forschungsvorhaben. Da den bisherigen Bemühungen um einheitliche Definitionsmerkmale nur ein bescheidener Erfolg gegeben war, mussten die Sammler sich im Laufe der Zeit mit sehr unterschiedlichen und nicht immer logisch nachvollziehbaren Katalogisierungs-Systemen auseinandersetzen. Um so erfreulicher ist der Umstand, dass einige Autoren in neuerer Zeit über ihr Tun reflektieren und ihren Werken die erkenntnisleitenden Interessen voranstellen. Dabei wird die Feder oft von der Erfahrung geführt, dass man sich der vorschnellen Anfragen von Sammlern erwehren will, die, geblendet von der Gier nach hohen Katalogpreisen, die Telefonnummer des Herausgebers schneller finden als ihren Verstand.
So dürfen die einleitenden Worte in "Deutsche Vorphilatelie" von Feuser / Münzberg immer wieder zur Lektüre empfohlen werden und die erkenntnis-theoretischen Ansätze von Paolo Vollmeier, auch und gerade in seinem neuesten Werk zu den Stempeln Venedigs, sind beachtenswert. Er gehört auch zu den wenigen, die sich nicht gescheut haben, die handschriftlichen Ortsangaben aufzulisten, die zwar formal in einem Stempelkatalog nichts zu suchen haben, aber in einem weiteren Sinne doch als kluge und hilfreiche Ergänzung anzusehen sind.
Ortsstempel sind ja nun aus systematischer Sicht relativ unproblematisch. Ihre postalische Funktion versteht sich von selbst. Ob ihre Einführung nun dem repräsentativen Geltungsbedürfnis der absolutistischen Adelsgesellschaft zu verdanken ist oder praktischen Überlegungen der Postver-waltungen, um Retoursendungen und Gebührenberechnungen zu erleichtern, mag dahin gestellt sein. Wesentlich ist, dass der Abgangsort dokumentiert wird und sich diese Nennung in Form eines Stempels allgemein durchgesetzt hat, um schliesslich zu einem ausdifferenzierten, rechtsgültigen Beweismittel zu werden.
Diese einfach gelagerte Funktionalität hat den Katalogautoren ausreichend Gelegenheit geboten, sich vornehmlich sammlerischen Kriterien zu öffnen, indem neben der Stempelchronologie, Typen- und Farbunterschiede aufgenommen wurden, die nicht immer mit postalischen Erfordernissen in Zusammenhang gebracht werden können. Dankenswert ist deshalb die ausführliche Analyse der territorialen und postorganisatorischen Verhältnisse der Postorte bei Feuser / Münzberg, die das Buch auch zu einem willkommenen Nachschlagewerk ausserhalb der reinen Stempelkunde werden lässt, nicht zuletzt, weil im Vorspann ausführliche Hinweise zur Postgeschichte der einzelnen Gebiete angeboten werden.
Dass Paolo Vollmeier und einige Schweizer Autoren, wie etwa Emil Rüegg (mit seinem Buch über Graubünden) in dieser Beziehung ebenfalls Vorbildliches geleistet haben, gehört mittlerweile zum Allgemeinwissen.
Sobald wir das Feld der Ortsstempel verlassen und uns den Stempeln des internationalen Postverkehrs zuwenden, beginnen die Probleme und Bedenken. Die bisherigen Versuche an dieser Materie zeichnen sich durch einen Mangel an notwendiger Reflexion aus. Damit sollen nicht etwa die Verdienste der systematischen Erfassung und Listierung, die etwa James van der Linden sich erworben hat, geschmälert werden. Ohne ihn wäre der heutige Stand an Nachdenklichkeit gar nicht möglich. Dass aber weitere theoretische Überlegungen angebracht sind, um Fortschritte zu erzielen, ist klar Es sind schon die verwendeten Begriffe problematisch, die dabei zum Einsatz kommen. Im deutschen Sprachraum verwendet man gerne den Begriff "Grenzübergangs-stempeln", der zwar griffig aber wenig differenzierend erscheint. Vieles, was unter dieser Firmierung aufgelistet wird, verleitet eher zu Missverständnissen. Ebenso ergeht es uns mit dem populär gewordenen Begriff "Transitstempel", der heute im Umgangston sogar für Stempel des Wechselverkehrs zwischen einander angrenzenden Postgebieten verwendet wird, wo weit und breit kein Transit erkennbar ist. Einfach ist die Sache gewiss nicht. Setzt man dafür einen Ausdruck wie "Vertragsstempel", dann muss man auch alle Rayon-Ortsstempel der taxisschen Reichspost, basierend auf dem Postvertrag mit Frankreich 1801, einbeziehen. Die Diskussion über die Begriffe darf uns deshalb nicht gleichgültig sein, auch wenn sie mühsam und zähflüssig werden mag. Hier wird sie umgangen und offen gelassen, um keinen Vorgriff zu leisten.
Der Interessent an solchen Stempeln des internationalen Postverkehrs sollte sich vor allem darüber klar sein, dass die blanke Auflistung und Bewertung zu einem unhistorischen Verhalten verführt. Wie fatal das sein kann, wird an einigen Beispielen deutlich.

Die v.d.Linden - Katalognummer 2759 listet den Stempel T.B. (Transit Bavarois) auf, der für die Briefe aus Österreich nach Frankreich verwendet wurde.

Abgesehen davon, dass der Stempel gewiss seltener ist, als die Bewertung mit 6 Punkten vermuten lässt, dürften in der Praxis wohl die angegebenen Verwendungsorte Augsburg und Aschaffenburg nicht vorkommen, weil lediglich die Briefe aus dem Bereich der grenznahen böhmischen Postorte ihren Weg durch Bayern nahmen. Heribert Kaufmann hat erst kürzlich (POSTGESCHICHTE Nr. 96, S. 10 ff) aufschlussreich dazu geschrieben. Nach unserer Kenntnis kommen als Verwendungsorte nur Regensburg und Nürnberg in Betracht mit jeweils leicht von einander abweichenden Typen.
Solche Korrekturen sind weiter nicht aufregend, sondern auf einem sehr forschungsaktiven Gebiet Normalität. Problematisch wird die Angelegenheit erst, wenn man diesen Stempel in seinen postgeschichtlichen Zusammenhang stellt. Dann offenbart sich nämlich, dass sowohl fehlende Hinweise auf den dazugehörigen Postvertrag, wie auch die unhistorische
Tendenz sich auswirkt. Der Stempel T.B. verdankt seine Einführung dem bayerisch -französischen Postvertrag zum 1.1.1822 und sollte nach Art. 16 immer dann zum Einsatz kommen, wenn ausländische Postämter den Wunsch äusserten, ihre unfrankierten Briefe über das Kgr. Bayern nach Frankreich zu schicken. Gemeint war damit vor allem Österreich, das bekanntlich mit seinen Schweizer Postverträgen von 1816 eine ausgezeichnete Möglichkeit besass, die Briefe nach Frankreich über die Route Zürich - Basel zu befördern. Wie intensiv letzterer Weg benutzt wurde, beweisen eine Vielzahl von Briefen selbst aus Gegenden Österreichs, die geographisch ungünstig zur Schweizer Route lagen. Dass es sich dabei um einen Racheakt Metternichs gegenüber dem bayerischen Knebelvertrag von 1808 handelte, der unter ganz anderen politischen Bedingungen Österreich grosse Opfer abverlangt hatte, ist allgemein bekannt. Kurz und gut, Österreich verschickte nur dann über Bayern, wenn es gar nicht anders ging. Und diese wenigen Briefe tragen den "T.B.". Wie sieht die Sache aber nun vor dem 1.1.1822 aus ? Der "T.B." kann ja nicht zum Einsatz gekommen sein, aber die Briefe aus den einschlägigen Orten, wie z.B. Schüttenhofen, gingen wohl dennoch über Bayern. - Keiner kümmert sich darum, weil die Briefe keinen Transitstempel tragen, obwohl sie genauso selten sind Oder, wie sehen die Antwortbriefe aus Frankreich dahin aus ? Sie sind sicherlich auch nicht häufiger und möglicherweise über Bayern gelaufen ? -
Kataloge verführen also dazu, alles zu ignorieren, was nicht in das Stempelschema passt - als postgeschichtlich qualifiziert kann man ein solches Verhalten nicht bezeichnen.
Ähnlich ist die Lage bei dem "L.T." Stempel, der ursprünglich zu dem bayerisch - italienischen Postvertrag zum 1.4.1809 gehört und auf allen Briefen abgeschlagen werden sollte, die aus fremden Staaten über Bayern und bayerisch Tirol nach dem Kgr. Italien gerichtet waren.

v.d.Linden 1. Supplement

Es ist nun kein Geheimnis, dass die Verwendung nicht nur auf Augsburg, wie v.d.Linden angibt, beschränkt war. Es muss zumindest eine kleine Zahl von Briefen geben, die kurze Zeit in Roveredo gestempelt wurden. Und die Bewertung kann deshalb nicht stimmig sein, wie wir gleich sehen werden.
Kopfzerbrechen macht aber die Verwendung des "L.T." - Stempels nach dem Juni 1814, als Bayern seine Besitzungen in Tirol verloren hatte. Er ist nachgewiesen bis 1819. - Ohne auf die verwickelten historischen Hintergründe hier näher eingehen zu wollen, fällt auf, dass etwa Briefe aus Preussen nach dem nun österreichischen Bozen (berühmte MenzKorrespondenz) nur teilweise mit "L.T."gestempelt sind. Fragt man bei denjenigen nach, die in dieser Sache Kompetenz in Anspruch nehmen, so wird schnell zugegeben, dass man keine Briefe besitze, die ungestempelt geblieben sind, weil man ja schliesslich Stempel sammle. Hat hier etwa auch die Jagd nach den Stempeln den postgeschichtlichen Verstand vernebelt?

Aachen, 26. Februar 1816 nach Bozen (Ö)in Augsburg gestempelt mit dem "L.T."

Heribert Kaufmann hat in zwei Beiträgen (POSTGESCHICHTE Heft 86, Juni 2001 und Heft 89, März 2002) ausführlich nachgewiesen, dass Österreich nach dem Juni 1814 die Vertragsbestimmungen des bayerisch-italienischen Postvertrages von 1809 weiter provisorisch vollzogen hat und damit der Stempel seine Funktion behielt.

Aachen, 18. März 1815 nach Bozen (Ö) ohne "L.T." Stempel, obwohl die vertraglich alle Bedingungen wie oben erfüllt sind.

Es liegen selbstverständlich ausser diesen beiden noch eine Reihe anderer, ähnlicher Briefe vor. Man kann nun darüber spekulieren, warum die Sache so ist, wie sie sich augenscheinlich darstellt. Eine durchaus brauchbare These scheint zu sein, dass nur der erste Brief des jeweiligen Briefpakets in Augsburg gestempelt wurde. Sicher ist, dass der Stempel erst mit dem neuen Postvertrag zwischen Bayern und Österreich von 1819 verschwindet. Entscheidend an dieser Stelle ist aber ein anderer Gesichtspunkt. Mit dem hypnotischen Blick auf die Stempelkataloge taucht diese postgeschichtlich relevante Frage gar nicht erst auf. Briefe ohne "L.T." Stempel werden ignoriert und in ihrer Bedeutung nicht erkannt. Und weil die Kataloge auch keinen Verständnishinweis für die Verwendung des Stempels nach Juni 1814 geben, wird der Anschein erweckt, als seien solche Briefe minderwertig, da sie den Stempel ausserhalb der Vertragszeit zeigen. Und die Preisspalten müssten dem selbstverständlich Rechnung tragen, aber wie will man Briefe bewerten, die den Stempel nicht tragen.? postgeschichtlich "wertvoll" sind sie ebenfalls. Damit kommen wir zu einem weiteren Katalogproblem, ausgerechnet in dem Bereich, der den Katalogen ihre eigentliche Daseinberechtigung verschafft: der Bewertung. Der bisher übliche Ansatz kann nicht sinnvoll sein, weil er diejenigen Kriterien, die bei schlichten Ortsstempeln brauchbar sein mögen, auf Stempel überträgt, die einen Zusammenhang repräsentieren und damit ganz anders gelagert sind. Ein Ortsstempel ist in seiner Verwendung eindeutig gebunden. - Stempel des internationalen Verkehrs aber werden multifunktional eingesetzt. Deshalb können sie nicht mit einer einzigen Bewertung versehen werden. Deutlich wird der falsche Ansatz an der Bewertung der Stempelfarben. Es mag ja durchaus für den einen oder anderen Sammler von Bedeutung sein, ob sein Ortsstempel rot, grün, blau oder schwarz abgeschlagen ist, und in einigen Postgebieten markiert der Farbenwechsel auch einen postalischen Sinn, wenn etwa rot für Frankobriefe und schwarz für Portobriefe steht. Aber in vielen Fällen ist die Stempelfarbe postalisch funktionslos und hat daher lediglich dekorativen Charakter. Diese Feststellung gilt auch und gerade für die Stempel des internationalen Postverkehrs. In dieser Beziehung aber arbeiten die Kataloge mit grosser Akribie, während sie glauben, bei den Funktionsunterschieden schludern zu können oder gar schweigen. Aber selbst bei den Farben wird merkwürdig gedankenlos gearbeitet. Beispiel: Bei den häufig vorkommenden BOG bzw. OBC Stempel aus dem Postvertrag Bayern - Österreich 1842 werden brav die Farben schwarz, rot, blau und grün vermerkt und bewertet. Aber wie Jürgen Vogel in POSTGESCHICHTE Heft 80, November 1999, S. 9 dargelegt hat, ist weniger die Farbe an sich das bemerkenswerte, sondern vor allem der Farbunterschied zwischen Orts- und BOG - Stempel, weil damit postalische Rückschlüsse auf die Behandlung der Briefe gezogen werden können. Hier müsste die Bewertung ansetzen.
Die Frage der Stempelfunktion verfolgt uns auch noch bei den folgenden Überlegungen.
Am Beispiel des Stempels "T.S.l." kann man Wunderliches erleben. Michael Amplatz hat sich erst kürzlich dazu geäussert. (DASV Rundbrief 460, Dezember 2003, S. 225 ff.) Er gliedert die pauschale Behandlung bei v.d.Linden auf und differrenziert (Abb. v.d.Linden)

T.S.l.
LU/TS/PA/LV/CH- SA- F, Torino, Nizza(294). Chambery'(294).
Ohne auf den gewiss nicht unproblematischen Ansatz von Amplatz einzugehen, wird aus seinen Ausführungen sofort deutlich, dass die Vielzahl von Anwendungsbereichen dieses Stempels mit der niedrigen Bewertung von einem Punkt nicht zusammenpassen kann.
Auf die Briefe, die aus den umfangreichen Korrespondenzen zwischen der Lombardei und Frankreich überliefert sind, mag diese Bewertung zutreffen, aber ganz anders sieht es mit einem Brief aus, der von Albanien kommend seinen Weg über die Lombardei nach Frankreich nahm und ebenfalls diesen Stempel trägt. Hier wird jeder Leser sofort einwenden, es sei doch selbstverständlich, dass hier eine andere Bewertung anzusetzen sei - gewiss, aber der Katalog tut es nicht.

Cattaro, Albanien, 15. November 1841 nach Lyon über Österreich, die Lombardei (Stempel L.I.) und T.S.l für den sardischen Transit.

Es geht aber nicht nur um Stücke wie den Albanienbrief, wo kaum jemand in Bewertungsnöte gerät. Auch und gerade bei scheinbar billigen Briefen finden wir Stempel- und Bewertungsprobleme, vor denen uns die Kataloge bewahren.

V d.Linden setzt den grossen Typ des C.F.I.R. auf die gleiche Nummer wie den kleinen Typ. Aus dem Blickwinkel eines reinen Stempelsammlers mag dieses Verfahren angehen, postgeschichtlich ist es allerdings irreführend.
Als Verwendung wird angegeben: "F-Et. Correspondance Francaise du premier Rayon " und 1818 als Beginn.
Wie soll man aber dann den folgenden Brief aus Paris, S.Dezember 1809 nach München verstehen?

Paris, 8. Dezember 1809 nach München, gestempelt C.F. 3. R.

Die Datierung ist eindeutig, deshalb kann die Katalogangabe "1818" nicht stimmen. Vielmehr entspricht der C.F.3.R. auf französischer Seite dem holländischen Stempel C.H.3 E. R., der anlässlich des Postvertrages zwischen Frankreich und Holland 1809 eingeführt wurde, deshalb kann er hier 1809 Verwendung finden. Auf einem Brief von Frankreich nach Bayern hat er aber dennoch nichts zu suchen. Wahrscheinlich bereits in Paris abgeschlagen, sah der dortige Beamte aber keine Notwendigkeit, das Versehen zu korrigieren, weil es alleine auf die korrekte Rayonangabe ankam, die ja auch mit diesem Stempel gewährleistet war.
Normalerweise tragen die Briefe den zwischen Frankreich und Thurn und Taxis 1802 verabredeten Stempel R.N°. 3. Hier auf einem Brief von Paris, 25. August 1809, vorgelegt aus der gleichen Korrespondenz.

Paris, 25. August 1809 nach München gestempelt R.N.°.3

Ein einmaliger Ausrutschers muss nun nicht gleich den Katalaog veranlassen, eine grosse Geschichte daraus zu machen. Aus der gleichen Korrespondenz liegen aber noch sechs weitere Briefe vor, die ebenfalls fehlerhaft gestempelt sind. Sie tragen alle den Stempel OF-3-R., der anlässlich des Postvertrages zwischen Frankreich und Sardinien 1818 eingeführt und erst 1822 vertraglich auch für die Korrespondenz nach Bayern vereinbart wurde.

Paris, 24. Februar 1820 nach München gestempelt C.F.3.R.

Nachdem also die fälschliche fehlerhafte Verwendung von Stempeln durchaus nicht selten vorkam und damit nicht einmal ein postalisches Problem bei der Abwicklung entstand, sondern offensichtlich eine Duldung eintrat, weil der vertragliche Zweck auch auf diese Weise erreicht werden konnte, müssen solche Verwendungen durchaus in den Katalog. Mit der Mindestbewertung von einem Punkt, der dafür notiert, kann es sein Bewenden nicht haben. Es geht aber nicht darum, einen guten Einkauf zu dokumentieren, sondern vor allem um die Einsicht, die allen bisherigen Beispielen in gleicher Weise anhängt, dass es immer auf den ganzen Brief und seinen postgeschichtlichen Zusammenhang ankommt.
Zum Schluss folgt noch ein besonders markantes Beispiel, wie wenig auf die Information der Kataloge vertraut werden darf. Die Fehlschätzungen des Verkäufers können anhand der Briefnotizen ohne Erläuterung nachvollzogen werden. Dass der Brief letztlich aus dem französisch besetzten Genua über forwarder nach Lindau gelangte, um im Transit durch Bayern schliesslich das Grossherzogtum Würzburg zu erreichen, gibt dem Stück eine besonders interessante postgeschichtliche Note.

Genua, 13. April 1811, forwarded durch Ruepprecht nach Lindau

Jede isolierte Betrachtungsweise, besonders wenn sie auf die Stempel ausgerichtet ist, zu deutlichen Fehleinschätzungen, sowohl bei der Bewertung wie bei der BeSchreibung. Der Stempel ist nicht Selbstzweck sondern Teil es postalischen Vorganges. Und genau dieser Vorgang sollte im Mittelpunkt unserer Betrachtung liegen. Bei vorphilatelistischen Briefen gilt dies in besonderer Weise. Deshalb brauchen wir weniger Stempelkataloge sondern vor allem postgeschichtliche Kataloge, die den gesamten Brief und die Hintergründe seines Aussehens beschreiben und gegebenenfalls auch bewerten. Dass dabei unterschiedliche Meinungen auftreten können, versteht sich von selbst.