Die Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte, kurz SVPg, entstand erst 1974 durch den Zusammenschluss zweier Spezialistenvereinigungen, der Schweizerischen Spezial-Sammler-Vereinigung (SSSV) und des Schweizerischen Altbriefsammler-Vereins (SAV), die bereits 1924 resp. 1935 gegründet worden waren. 

Das Interesse an postgeschichtlichen Themen im weitesten Sinne vereint die knapp 200 Mitglieder unserer Vereinigung aus der Schweiz und dem Ausland. Unter den Mitgliedern befinden sich interessierte und erfahrene Sammler und Spezialisten der verschiedensten Sammelgebiete, von deren Wissen die anderen Mitglieder profitieren können.

 

Dabei liegen die Interessen unserer Mitglieder vorab in den folgenden grossen Bereichen:

  • Den Posttarifen im Inland und ins Ausland.
  • Den Leitwegen der Post, ihrer Provenienz und Destination, den z. T. komplexen Vereinbarungen, die besonders im internationalen Postverkehr nötig waren.
  • Den verschiedenen Versandformen der Post vom gewöhnlichen Brief bis zur internationalen Antwortpostkarte.
  • Den Stempeln und Versandvermerken, die auf einer Postsendung angebracht wurden, um deren Versand und Weiterleitung wie auch ihre korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
  • Der Social Philately, die über das eigentliche Poststück und seinen Versand hinausgehend den Brief als ein Zeitdokument zur Einordnung historischer und sozialer Entwicklungen sieht.

 

Diese vielfältigen und komplexen Interessensgebiete lassen sich meist nur durch die Zusammenarbeit mehrerer Sammler bearbeiten. Ziele und Zwecke unserer Vereinigung ergeben sich daher wie folgt:

  • Die Förderung der Sammeltätigkeit durch den regelmässigen Austausch von Informationen.
  • Die Erforschung der alten und neuen Postgeschichte in Arbeitsgruppen.
  • Die Bekämpfung von Fälschungen und unreellen Machenschaften.
  • Der Kontakt zu ausländischen Spezialsammlervereinen für Postgeschichte.

 

Was bietet Ihnen unser Verein dafür an?

  • Eine vier Mal jährlich erscheinende Fachzeitschrift mit Beiträgen und Informationen von unseren Mitgliedern über Themen der alten und neuen Postgeschichte. 
  • Eine aktuelle Netzseite, die nicht nur das bisher erarbeitete Wissen bündelt und leicht zugänglich präsentiert, sondern auch die erste Anlaufstation darstellt, wenn es um die zukünftigen Aktivitäten unserer Vereinigung und darüber hinaus geht.
  • Jährlich stattfindendes Weiterbildungsseminar für Aussteller.
  • Regionale Treffen mit Vorträgen.
  • Gemeinsamer Besuch von Ausstellungen im In- und Ausland.
  • Ein Rundsendedienst für postgeschichtliche Dokumente der Vorphilatelie bis in die neuere Zeit (aufgrund von Zollproblemen nur im Inland).
  • Das Abonnement der „Schweizer Briefmarkenzeitung SBZ“, mit Fachartikel, Hinweisen auf Veranstaltungen, Buchbesprechungen usw.
  • Alle Vorteile des Verbands Schweizerischer Philatelistenvereine und natürlich Kontakte, Kontakte und nochmals Kontakte unter Gleichgesinnten.

 

Wer sich also für postgeschichtliche Themen interessiert und weiter kommen möchte, als es ein Einzelkämpfer tun kann, sollte ernsthaft eine Mitgliedschaft in der Schweizerischen Vereinigung für Postgeschichte in Betracht ziehen.

Ziel und Zweck


Präsident
Dr. Claude Montandon  ( seit:  )
claude.montand [at] bluewin.ch

Als Präsident organisiere ich die Vorstandstreffen und organisiere  die Traktandenliste.  Auch unterhalte ich die  Mitgliederliste, organisiere und leite die GV. 

Sammelgebiet: Postgeschichte Elsass, Taxzahlen Schweiz

 


Vizepräsident/Aktuar
Thomas Berger  ( Aktuar 2006-2008 & seit 2021; Vizepräsident seit 2012 )
tbberger [at] gmx.net

Als Aktuar schreib ich die Protokolle der Vorstandssitzungen und Generalversammlungen, als Vizepräsident unterstütze ich den Präsidenten.

Sammelgebiet: Postgeschichte Schwarzes Meer, Einschreiben Russland Zarenreich, Unabhängige Ukraine, Social Philately 'Schweiz im Ersten Weltkrieg', traditionelle Philatelie Südasien

 


Kassier
Marlene Kuonen  ( seit: 2021)
marlene.kuonen [at] bluewin.ch

Die Buchhaltung war schon immer mein Steckenpferd. ……..

Sammelgebiet: Heimatsammlung Wallis

 


Rundesendedienst 


Joos Dünki ( seit:  )
joos.duenki [at] bluewin.ch

Als Rundsendedienst-Leiter liegt mir am Herzen dass ich unseren Mitglieder anständiges Material in der Rundsendung bekommen. Ich schaue für die 
Einlieferungen, rechne diese ab.

Sammelgebiet: Heimatsammlung Embrach, Pro Patria Postkarten


 


Redaktor
Jürg Roth  ( seit: 2000)
roth.juerg [at] hispeed.ch

Ich bin seit dem Jahre 2000 verantwortlich für die  Zeitschrift  Postgeschichte seit 2000.  Sorge dafür dass diese immer Zeitgerecht bei den  Mitglieder per Post zugestellt wird und bin verantwortlich, dass die Kosten niedrig gehalten werden.

Sammelgebiet: Heimatsammlung Wynetal

 


Internet Auftritt
René Kuhlmann  ( seit: 2021)
rku [at] gmx.ch

Ich versuche die Internetpräsenz des SVPg so zu gestalten, dass sich einerseits der Verein gut präsentiert und dass den Sammlern ein Mehrwert entsteht. Aber vor allem soll die Internetpräsenz eine Werbemedium zur Gewinnung neuer Mitglieder sein.

Sammelgebiet: Heimatsammlung Colombier, Postgeschichte mit den Tellbrustbildern, Destinationen, nach Tarif und Leitwegen der Ausgabe 1862-1883, Postgeschichte mit UPU 1900
 

 

Vorstand 

SCWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR POSTGESCHICHTE

18. April 2004

 

ART. 1 NAME UND SITZ

Unter dem Namen "SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR POSTGESCHICHTE" der an der Generalversammlung vom 7. März 1992 genehmigt wurde, besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB, der durch Zusammenlegung der beiden Vereine "Schweizerische Spezial-Sammler-Vereinigung (gegründet 25.11.1924) und "Schweizerischer Altbriefsammer Verein" (gegründet 6.10.1935) in den Schweizerischen Altbrief- und Spezialsammler Verein (SASV) im Jahre 1974 entstand.

Der Verein ist Mitglied des Verbandes Schweizerische Philatelistenvereine (VSPhV).

Der Sitz des Vereins befindet sich am jeweiligen Wohnort des Präsidenten.

ART. 2 ZWECK

  • Die Förderung der Sammeltätigkeit der Mitlieder 
  • Die Durchführung von Aus- und Fortbildungskursen
  • Die Verbreitung des philatelistischen und postgeschichtlichen Gedankengutes 
  • Die Unterstützung der philatelistischen und postgeschichtlichen Forschung 
  • Die Herausgabe und Unterstützung von philatelistischen Publikationen 
  • Die Bekämpfung von Fälschungen und Verfälschungen

ART. 3 TÄTIGKEIT

  • Der Verein kann zur Erreichung seiner Zwecke unter anderem folgende Tätigkeiten ausüben: 
  • Rundsende- und Vermittlungsdienst für Mitglieder
  • Unterstützung der Sammlertätigkeit seiner Mitglieder 
  • Herausgabe von Mitteilungen an die Mitglieder (Bulletin) 
  • Organisation und Unterstützung von Forschungsgruppen 
  • Organisation regionaler oder überregionaler Zusammenkünfte
  • Organisation nationaler und internationaler Verbindungen, Zusammenkünfte oder Ausstellungen in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Vereinen und Organisationen, die ähnliche Zielsetzungen verfolgen.

ART. 4 MITGLIEDER

Ordentliche Mitglieder: natürliche Personen mit in- oder ausländischem Domizil 
Kollektive Mitglieder: in- und ausländische Vereine mit ähnlichen Zielsetzungen 
Ehremitglieder

ART. 5 AUFNAHME VON MITGLIEDERN

  • Ordentliche Mitglieder werden durch den Vorstand nach Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgenommen. Der Vorstand kann Beitrittsgesuche ohne Abgabe von Gründen ablehnen.
  • Kollektive Mitglieder werden auf Antrag des Vorstands von der Generalversammlung aufgenommen. Sofern sie Gegenrecht gewähren, bezahlen Kollektivmitglieder keine Beiträge.
  • Ehrenmitglieder: auf Vorschlag des Vorstands kann die Generalversammlung Mitgliedern, und in ausserordentlichen Fällen auch Nichtmitgliedern, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die Ehrenmitglieder geniessen alle Mitgliedsrechte, sind jedoch von der Bezahlung der ordentlichen Beiträge befreit.

ART. 6 PFLICHTEN UND RECHTE DER MITGLIEDER

Das Mitglied verpflichtet sich im Interesse des Vereins zu wirken und anerkennt die jeweils gültigen Vereinsstatuten. 

Sämtliche Mitglieder besitzen die folgenden Rechte: 

  • An Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen
  • An der Generalversammlung teilzunehmen und abzustimmen. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme. Kollektive Mitglieder stimmen durch ihren Präsidenten oder einen von ihm bezeichneten Stellvertreter.
  • Anträge an den Vorstand, zu Handen der Generalversammlung, zu stellen. Diese Anträge müssen wenigstens 10 Tage vor der Generalversammlung beim Präsidenten eintreffen.

ART. 7 ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft erlischt 

  • durch den Tod des Mitglieds, bei kollektiven Mitgliedern durch deren Auflösung.
  • Durch den freiwilligen Austritt. Dieser muss bis spätestens am 30. November dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls muss der Jahresbeitrag für das folgende Jahr noch entrichtet werden.
  • Durch den Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes, mit Rekursmöglichkeit an die nächste Generalversammlung.
  • Bleibt ein Mitglied mit der Bezahlung seines Beitrags bis zum 30. November, trotz erfolgter Mahnung, im Rückstand, so kann dessen Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis durch Beschluss des Vorstandes erfolgen.

ART. 8 ORGANE DES VEREINS

Die Organe des Vereins sind: 

  • Die Generalversammlungen (ordentliche und ausserordentliche) 
  • Der Vorstand 
  • Die Rechnungsrevisoren

ART. 9 ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Im Normalfall soll sie innert vier Monaten nach Abschluss des Vereinsjahres stattfinden. Die Einladungen dazu müssen mindestens 14 Tage vorher der Post übergeben werden.

Folgende Geschäfte stehen der ordentlichen Generalversammlung zu:

  • 1. Abnahme des Jahresberichtes 
  • 2. Abnahme der Jahresrechnung 
  • 3. Abnahme Rundsendedienst, Bericht und Rechnung 
  • 4. Abnahme der Berichte der Rechnungsrevisoren 
  • 5. Entlastung des Vorstandes, des Rundsendeleiters und der Rechnungsrevisoren 
  • 6. Statutenänderungen 
  • 7.           a) Anträge des Vorstandes oder der Mitglieder (nach Art.6) 
  •                b) Genehmigung wiederkehrender Ausgaben über Fr. 1000.- pro Jahr 
  •                c) Genehmigung des Budgets 
  •                d) Festsetzung des Jahresbeitrags 
  • 8. Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren 
  • 9. Aufnahme von Kollektivmitgliedern
  • 10. Ehrungen

 

ART. 10 AUSSERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

Der Vorstand kann jederzeit unter Einhaltung der 14-tägigen Einladungsfrist eine ausser-ordentliche Generalversammlung einberufen. Auf Wunsch von 10 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder muss der Vorstand innerhalb von 60 Tagen eine Versammlung durchführen.

 

ART. 11 BESCHLUSSFÄHIGKEIT DER GENERALVERSAMMLUNG

Jede Generalversammlung die statutengemäss durch den Vorstand einberufen wurde ist beschlussfähig. 

Für Beschlüsse oder Wahlen ist die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten notwendig. Sofern nicht schriftliche Abstimmung mit einfacher Mehrheit verlangt wird, erfolgen die Abstimmungen und Wahlen offen.

ART. 12 VORSTAND

Der Vorstand besteht aus sechs bis neun Mitgliedern, die durch die Generalversammlung auf drei Jahre gewählt werden. Bei Nach- oder Zuwahlen wir das neue Mitglied für den Rest der laufenden Amtsperiode gewählt. Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. 

Fällt der Präsident wegen Rücktritt, Krankheit oder Tod aus, übernimmt der Vizepräsident das Amt und die Funktionen eines Präsidenten. An der nächsten Generalversammlung muss ein neuer Präsident gewählt werden.

 

ART. 13 AUFGABEN DES VORSTANDS

Der Vorstand leitet den Verein und erledigt die laufenden Geschäfte. Er ist für all Belange des Vereins zuständig, es sei denn, dass dieselben ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Die Mitglieder des Vorstandes zeichnen kollektiv zu zweien. Der Vorstand kann dem Kassier und dem Rundsendeleiter Einzelunterschrift auf Bank- und Postscheckkonten erteilen. 

Die Vorstandssitzungen werden durch den Präsidenten oder ein anderes Vorstandsmitglied einberufen. 

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn wenigstens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, notfalls durch Stichentscheid des Präsidenten, es sei denn, die Statuten bestimmen etwas anderes. Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg gefasst werden. In diesem Fall müssen alle Vorstandsmitglieder zustimmen und auf der nächsten Sitzung wird der Beschluss ins Protokoll aufgenommen. 

Auf Wunsch eines Mitglieds oder seiner Erben kann der Vorstand eine "ad hoc" Liquidationskommission bilden, um bei der Liquidation der Sammlung behilflich zu sein. In diese ad hoc Kommission werden der Präsident oder der Vizepräsident, der Rundsendeleiter und ein weiteres Mitglied, das nicht Vorstandsmitglied sein muss, jedoch das betreffende Sammelgebiet gut kennt, abgeordnet.

 

ART. 14 RUNDSENDEVERKEHR

Der Rundsendeverkehr und der Vermittlungsdienst werden durch Spezialreglemente geregelt, die vom Vorstand erlassen und genehmigt werden. Der Vorstand und die Rechnungsprüfer überwachen und kontrollieren den Rundsendeverkehr und den Vermittlungsdienst.

 

ART. 15 RECHNUNGSPRÜFER

Drei Rechnungsprüfer werden durch die Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Im Turnus, den sie selber festlegen, prüfen sie die verschiedenen Rechnungen des Vereins und den Rundsendeverkehr. Auf diese Art ist jeder Gewählte zwei Jahre Revisor und ein Jahr Ersatzmann. Das Ergebnis ihrer Prüfungen halten sie in einem schriftlichen Bericht zu Handen des Vorstands und der Generalversammlung fest. Sie sind wieder wählbar.

 

ART. 16 HAFTUNG

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen Die Mitglieder haften nur mit einem Jahresbeitrag, der maximal Fr. 120- beträgt.

 

ART. 17 AUFLÖSUNG DES VEREINS

Der Verein kann durch Beschluss der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen aufgelöst werde. Der Vorstand amtet als Liquidator. 

Im Falle der Auflösung soll das Vermögen dem Verband Schweizerischer-Philatelistenvereine übergeben werden, mit der Auflage dass es innert 10 Jahren einem eventuellen Nachfolgeverein mit ähnlichen Zielsetzungen übergeben wird. Sollte dieser Fall nicht einreffen, ist es einem Fonds zur Verbilligung von postgeschichtlichen Publikationen zuzuführen. 

Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 17. April 2004 in Appenzell von der Mehrheit der anwesenden Mitlieder angenommen und sind seit diesem Datum in Kraft.

Statuten

25.11.2024 | 100 Jahre Postgeschichte 1924-2024
Jubiläumsjahr des Schweizerischen Vereins für Postgeschichte, dessen Anfänge mit dem Spezialverein der Sammler auf das Jahr 1924 zurückgehen.

25.11.2023 | 1. Seminar zur Vorphilatelie im Postgeschichte Museum Bauernhof der Kimmel Stiftung
Dem Präsidenten war es seit Jahren ein Anliegen ein solches Seminar zur Vorphilatelie durchzuführen und nun wurde es geschafft. Die Referenten Claude Monatandon/CPhH, Andreas Grünewald/CPhH und Tony Studerus geben einen Einblick in das sehr interessante Thema Vorphilatelie. 

22.4.2023 An der diesjährigen Generalversammlung der Postgeschichte wurde die neue Webseite vorgestellt.
Die Digitalisierung der Postgeschichte Journale ist einer der Höhepunkte, mit integrierter Suchfunktion in Titeln und wenn schon vorhanden auch am digitalisierten Text.
Über 1000 Artikel von über 128 Autoren geschrieben, lassen dann auch eine Such der Artikel nach Autor zu. Die Digitalisierung in der Philatelie ist nun angestossen.  

11.3.2023 | Nach 3 Jähriger Corona Pause, wird erstmals wieder ein Postgeschichte Seminar für Jurorern und Aussteller stattfinden
Das neue Ausstellungsregelement ist masgebender Bestandteil der Ausbildung,  Doch die Anmeldezahlens ind gravierend eingebrochen. Gerade mal 28 Teilnehmer sind angemeldet.

2018 | Ausstellungsstatistik Traditionell vs. Postgeschichte an der NABA Lugano
An der NABA Lugano wurden wiederum mehr Postgeschichtliche Exponate gezeigt als Traditionelle Exponate.  Traditionell waren es 40 Exponate und Postgeschichte waren es 68 Exponate. 

22.4.2016 |IMPOSTA 2016  Ausstellung Internationale Postgeschichte             
In Zusammenarbeit mit dem Glarner Philatelisten Verein organisiert die Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte (SVPg) zum erstmals in seiner Geschichte, eine Wettbewerbs-Ausstellung über Internationale  Postgeschichte, mit internationalem Jury Team. In der 3 Tage andauernden Ausstellung, fanden viele Fans der Postgeschichte aus aller Welt, den Weg nach Glarus, um diesem speziellen Event beizuwohnen.

2012 | Ausstellungsstatistik Traditionell vs. Postgeschichte an der NABA Stans
An der NABA Stans wurden erstmals mehr Postgeschichtliche Exponate gezeigt als Traditionelle Exponate.  Traditionell waren es 47 Exponate und Postgeschichte waren es 52 Exponate.

23.-24.7.2005 | Postgeschichtliches Sommertreffen
Grenzüberschreitende Post in Mitteleuropa von 1840 - 1860
Leitung: Richard Schäfer / Referenten: Urs Hermann, Hermann Hader, Klaus Schöpfer, Claude Montandon, Joachim Heibig, Jürgen Vogel

2000 | Ausstellung NABA2000 St. Gallen
An der NABA Zürich wurden 89 Traditionelle Exponate und 80 Exponate der Postgeschichte bewertet.
Die Postgeschichte entwickelt sich. 

7.3.1992 | Umbenennung  des Schweizerischen Altbrief- und Spezialsammler Verein (SASV) in Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte (SVPg)
Da sich die Postgeschichte nicht nur mit alten Briefen beschäftigt, sondern auch die Poststempel, das Tarifwesen die Sozialphilatelie und Historische relevante Briefe einbezieht, wurde der Schweizerische Altbrief- und Spezialsammlerverein (SASV) umbenannt in die Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte (SVPg) 

25.7.1992 | Postal History Seminar in Zürich
Hans R. Schwarzenbach lud die Postgeschichtler aus der Schweiz und verschiedenen Nationen zu einem Infformationsaustasuch ind Form eines Seminars, in Zürich ein.  Das Programm umfaßte einen Work-shop über grundlegende Elemente der Analyse postgeschichtlicher postgeschichtlichen Sendungen. Dieser Workshop wurde von Dr. Joachim Helbig durchgeführt, ein spezialist für Transitpost Deustchland. Nebst rund 50 Teilnehmern waren unter anderem als Expertengremium auch   die Herren Hans-Uli Sieber,  Paolo Vollmeier, Leo De Clercq, James Van der Linden, Cornelis Muys,Albert Fillinger und Frau Ilse Popp mit dabei.  (Postgeschichte Heft Nr 51)

1989 | IPHLA 89 / Rückblick auf die Internationale Philatelistische Literatur-Ausstellung
Die Verbandszeitrischt POSTGESCHICHTE der Schweizerischen Vereinigung für Postgeschichte, wirdt mit einer Silber Madaille bewertet.
Von den insgesamt eingesandten 569 Literatur- Exponaten entfielen auf die einzelnen Sprachgruppen: deutsch 52 % (zu erwarten, da Ausstellung in Deutschland), englisch (nur) 16 %, französisch (gar nur noch) 1,8 %, spanisch 3 %, usw.; auffallend vor allem der relativ hohe Anteil von Publikationen aus Skandinavien und Osteuropa, ebenso die gute Vertretung der Motiv-Zeitschriften. Leider glänzten einige für internationale Postgeschichte wichtige Vereinszeitschriften durch Abwesenheit. (Postgeschichte Heft Nr. 40)

1984 | Ausstellung NABA Zürich / Postgeschichte ist in einer eigenen Klasse
An der NABA Zürich wurden 131 Traditionelle Exponate und 87 Exponate der Postgeschichte bewertet.
Erstmals war Postgeschichte eine eigene Klasse im Ausstellungswesen und umfasste Altbriefe, Stempel, Heimatsammlungen, Destinationen nach Tarif und Leitweg. 

1981 | Aus der "guten" alten Zeit -Eine Ausstellung zur Postgeschichte / Schlosskeller Fraubrunnen
Organisator Hansuli Sieber organisierte, frei von einengenden Rahmenvorschriften eine Postgeschichtliche Miniausstellung über Postdokumente und postalische Belege mit folgenden 4 Objekten: "Was einem beim Sammeln alter Briefe begegnen kann", "Fuhrmannswesen", "Reisen im 18. und 19. Jahrhundert" und "Der 2. Weltkrieg und seine Entstehung"
Siehe SVPg No 9 Seite 16

1974 | Zusammenschluss vom SSSV und SAV) zum SASV
 Der Schweizerischen Spezialsammler Verein (SSSV) und der Schweizerischen Altbriefsanmler Verein (SAV) fusionieren und treten neu gemeinsam unter dem Namen Schweizerischen Altbrief- und Spezialsammler Verein (SASV) auf.

1969 | Erste Herausgabe des Builltin/ Zeitschrift vom SAV  
Vom der schweizerischen Altbriefsammler Vereinigung wird erstamsl ein Bultin erstellt und den Mitgliedern versendet.

1965 | Ausstellung NABA Bern/ Steigerung der Exponate mit Postgeschichte  
An der NABA Bern wurden 129 Traditionelle Exponate gezeigt und 27 Exponate der Postgeschichte. 1 Exponat über Ganzsachen, 21 Exponate über Aerophilatelie, 24 Thematische Philatelie. Immer noch galten Vorphilatelie und Heimatsammlungen als Postgeschichte. Das Sammeln nach Tarifen, Leitwegen und nach Destinationen war noch nicht erfunden. Wie auch das Sammeln nach Historischen Ereignissen.

1934 | Ausstellung NABA Zürich   Erstmals wurden Postgeschichtliches Exponat ausgestellt
An der NABA Zürich wurden 71 Traditionelle Exponate und 21 Exponate über Postgeschichte ausgestellt. Die Postgeschichte umfasste damals Heimatsammlungen und Vorphilatelie. Allgemeine Abstempelungs-Sammlung bis 1890 wurde mit Gold bewertet . Die Bemerkungen zu dem neuen Trend: Ich finde den Einbezug von Briefen der Vorphilatelie in Exponate interessanter und Aufschlussreicher.

6.10.1935 | Gründung Schweizerischer Altbriefsammler Verein  (SAV)
Der Schweizerische Altbriefsammler-Vereinigung wurde gegründet.

25.11.1924 |Gründung des SSSV
Der Schweizerische Spezial-Sammler-Vereinigung wurde gegründet. 

Unsere Geschichte